Informationen zum Kauf von Immobilien in DEUTSCHLAND.
Häuser, Wohnungen, Kapitalanlage-Immobilien und Grundstücke zum Verkauf sind zurzeit überall sehr gefragt! Dies gilt insbesondere für den Großraum Hamburg und für die anliegenden Regionen.
Beim Kauf einer Immobilie gilt allerdings nicht an jedem Standort auch der gleiche Immobilienpreis zur Veräußerung des Verkaufsobjektes. Hier müssen neben individuellen Objektdaten grundsätzlich auch die jeweiligen Standortfaktoren bei der Immobilienbewertung berücksichtigt werden. Denn der Haus-Wert für ein Einfamilienhaus in Hamburg - Volksdorf entspricht beispielsweise nicht dem Immobilienwert für ein baugleiches Haus in Norderstedt.
Bereits ab dem ersten Kontakt nehmen wir uns die nötige Zeit, um Ihre individuellen Anliegen und Vorstellungen zum angestrebten Immobilienkauf aufzunehmen. Wir begleiten Sie anschließend vertrauensvoll über den gesamten Prozess. Von der marktgerechten Bewertung Ihrer Wunschimmobilie mit der Übermittlung aller vorhandenen Informationen zum Objekt, der gemeinsamen Besichtigung und dem gemeinsamen Notartermin bis zur Übergabe der Immobilie und anschließender Nachbetreuung – auf dem gesamten Weg stehen wir unseren Kunden stets mit ehrlicher Maklerberatung und zuverlässigem Rundum-Service zur Seite.
informationen zum Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien
Kapitalgewinnsteuer
Die Kapitalgewinnsteuer besteuert den erzielten Gewinn beim Verkauf einer Immobilie. Der Gewinn definiert sich als die Differenz des registrierten Kaufpreises (plus Ausgaben, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen) und dem registrierten Verkaufspreis.
Der Prozentsatz der Kapitalgewinnsteuer ist für Residenten und Nicht Residenten unterschiedlich hoch:.
Residenten
Seit 2015 beträgt die Kapitalgewinnsteuer für Residenten 19% bis 6000 €, 21% von 6.000 € bis 50.000 € und 23% ab 50.000 €.
Haben Sie Ihre Immobilie vor 1995 gekauft, gelten spezielle Regeln, die die Steuer weiter reduzieren.
Für Residenten gibt es zwei Möglichkeiten, von der Kapitalgewinnsteuer befreit zu sein:
- Residenten über 65 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz verkaufen in dem sie selbst mind. die letzten 3 Jahre gewohnt haben, brauchen keine Kapitalgewinnsteuer bezahlen.
- Residenten die den gesamten Verkaufspreis in den Kauf einer neuen Immobilie investieren, können ebenfalls von der Kapitalgewinnsteuer befreit werden, vorausgesetzt sie haben mindestens 3 Jahre in der Immobilie gelebt. Sollte nur ein Teil des Geldes in eine neue Immobilie investiert werden, wird dieses bei der Berechnung der Steuer prozentual berücksichtigt.
Nicht-Residenten
Nicht-Residenten bezahlen generell 19% auf die Höhe des Gewinns. Ist der Verkäufer kein spanischer Resident, muss der Käufer 3% des gesamten Verkaufspreises einbehalten und an das Finanzamt weiterleiten. Dies wird als Anzahlung auf die Kapitalgewinnsteuer angerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen und den Rest der Kapitalgewinnsteuer zu bezahlen. Sollte die Kapitalgewinnsteuer geringer als die 3% des Kaufpreises sein, kann die Differenz zurückgefordert werden. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.
PlusValia
Diese Steuer basiert auf der offiziellen Wertsteigerung des Grundstücks (valor suelo) vom Kauf bis zum Verkauf. Die Berechnung der PlusValia variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Der genaue Wert kann bei der jeweiligen Gemeinde (Ayuntamiento) erfragt werden, da hier über die Wertsteigerung jeder einzelnen Immobilie Buch geführt wird. Um sich die PlusValia berechnen zu lassen, müssen Sie die "Referencia Catastral" sowie das Kaufdatum ihrer Immobilie angeben. Die "Referencia Catastral" Ihrer Immobilie findet sich auf dem IBI Bescheid, bzw. auf dem Kontoauszug der letzten automatischen Abbuchung der IBI.
Da es sich bei dieser Information hier nur um eine Zusammenfassung handelt, empfehlen wir dringend, sich professionellen Beistand zu nehmen - wir übernehmen keine Gewährleistung für diese Informationen.
Die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie betragen in etwa 10-12% des Kaufwertes. Sie setzen sich zusammen aus folgenden Steuern und Ausgaben:
Mehrwertsteuer
Beim Kauf einer Neubauimmobilie direkt vom Bauherren fällt in Spanien die Mehrwertsteuer an. Die Mehrwertsteuer (IVA) auf eine Immobilie liegt ab dem 1.1.2013 bei 10% des Kaufpreises.
Grunderwerbssteuer oder Impuesto sobre Transmissiones Patrimoniales (ITP)
Kauft man eine Immobilie von einer Privatperson, fällt keine Mehrwertsteuer, sondern eine Grunderwerbssteuer an. Diese Steuer ist seit Anfang 2012 wie folgt gestaffelt: Die ersten 400.000€ werden mit 8% besteuert, der Teil des Kaufpreises, der über 400,000€ liegt, unter 700.000 € wird mit 9% besteuert und alles über 700.000€ wird mit 10% besteuert.
Stempelsteuer oder Impuestos de Acto Juridicos Documentados
Die Stempelsteuer fällt an, wenn man eine Neubauimmobilie erwirbt oder wenn eine Hypothek zur Finanzierung der Immobilie benötigt wird. Die Stempelsteuer beträgt 1.5% bei Neubauten und 2% bei bereits bewohnten Immobilien.
Notargebühren
Der Kaufvertrag muss in Spanien von einem Notar beglaubigt werden. Die Notargebühren sind festgeschrieben und hängen von der Grösse der Immobilie ab.
Grundbucheintragsgebühren
Nach dem Notarvertrag muss die Immobilie im Grundbuchamt neu registriert werden. Hierbei fallen Gebühren von ca. 0,5% des Kaufpreises an.
Anwaltskosten
Wir empfehlen unseren Kunden immer, sich von einem unabhängigen Anwalt beraten zu lassen. Dieser wird ihre Interessen vertreten und alle Dokumente überprüfen, sodass Sie sicher gehen können, dass keine versteckten Überraschungen nach dem Immobilienkauf auf Sie zukommen. In der Regel betragen die Anwaltskosten 1% des Kaufpreises.
Maklergebühren
Maklergebühren werden in Spanien vom Verkäufer getragen.
Haben Sie Ihre Traumimmobilie gefunden und sind sich mit dem Verkäufer über den Preis einig geworden, befolgen Sie diese Schritte!
Privater Vorvertrag / Reservierungsvertrag
In diesem privaten Vorvertrag werden alle Einzelheiten festgelegt und der Käufer bezahlt eine Anzahlung von ca. 10% des Kaufpreises. Im Gegenzug nimmt der Verkäufer die Immobilie vom Markt.
Beantragung der Steuernummer
Jeder Käufer einer Immobilie benötigt eine spanische Steuernummer - die NIE. Diese Nummer wird benötigt, um die anfallenden Steuern beim spanischen Finanzamt zu bezahlen. Die NIE wird bei der örtlichen Polizeistelle mit Ausländerabteilung beantragt. Wir helfen unseren Kunden gerne diese Steuernummer zu beantragen.
Eröffnung eines Bankkontos
Der Kaufpreis einer Immobilie muss zunächst auf ein spanisches Bankkonto überwiesen werden. Daher sollte man frühzeitig ein Bankkonto in Spanien eröffnen.
Öffentlicher Vertrag
Der öffentliche Vertrag (Escritura Publica de Compraventa) wird in Gegenwart eines Notars unterschrieben und ist somit rechtlich gültig. Beim Notarvertrag wird der Restbetrag per Bankcheck bezahlt und im Gegenzug erhält man den Schlüssel und wird als Eigentümer in die "Escritura", dem offiziellen Kaufvertrag eingetragen.
Bezahlung aller anfallenden Steuern
Im Anschluss an den notariellen Kaufvertrag ist der neue Eigentümer verpflichtet, alle notwendigen Steuern zu bezahlen. Für mehr Informationen zu den anfallenden Steuern lesen Sie hier weiter.
Eintrag ins Grundbuch
Mit der neuen Escritura kann sich der Käufer nun im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie eintragen lassen.
Mit dem Erwerb einer Immobilie kommen auf den Käufer folgende jährliche Nebenkosten zu:
Grundsteuer
Die Grundsteuer (IBI- Impuesto de bienes inmuebles) wird einmal jährlich an die Gemeinde gezahlt. Sie wird auf den Katasterwert der Immobilie im Grundbuch erhoben und hängt zudem von der Grösse der Gemeinde ab. In der Regel wird die IBI im Juni rausgeschickt und ist im September fällig.
Comunidad/ Urbanisación
Gehört die Immobilie einer Anwohnergemeinschaft an, werden die entstehenden Kosten auf die Mitglieder verteilt. Die Höhe ist abhängig von der Grösse der Gemeinschaft und der zu pflegenden Gemeinschaftsangebote.
Abfallentsorgung (Basura)
Jeder Eigentümer muss seinen Anteil der Müllentsorgung bezahlen. Im Normalfall wird diese Steuer gemeinsam mit der Grundsteuer (IBI) eingezogen.
Strom / Wasser / Gas / Telefon
Diese Kosten hängen vom individuellen Verbrauch des Eigentümers ab.
Einkommenssteuer
Jeder Eigentümer einer Immobilie in Spanien muss eine jährliche Einkommenserklärung abgeben. Dies gilt auch für nicht Residenten in Spanien. Das sogenannte Formblatt 210 errechnet auch für Immobilien, die rein privat genutzt und nicht vermietet sind, einen fiktiven Mietwert, der versteuert werden muss.